Einen geeigneten Standort für einen Hundebadestrand in Böhne zu finden, gestaltet sich schwierig. Die Uferzonen befinden sich im Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet und es ist verboten, dort Hunde frei laufen zu lassen.
Eine Befreiung kann nur durch die zuständige Naturschutzbehörde erteilt werden.
Da ein Standort ungewiss ist sowie ggf. die Kosten möglicher Auflagen für die Erteilung einer Befreiung im Vorfeld nicht ermittelt werden können, wird mit dem vollen Budgetlimit von 2.500 EUR kalkuliert. Sofern sich der Vorschlag in der Abstimmung durchsetzt, wäre der Standort auszuwählen und der Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde zu stellen und die Kosten neu zu ermitteln.