Die Stadt Rathenow hat keine geeigneten Räume, die zur Verfügung gestellt werden könnten.
Eine dauerhafte finanzielle Belastung, die ggf. durch Anmietung und Umbau der leerstehenden Gebäude sowie deren Unterhaltung verursacht werden, ist nicht durch die Budgetregeln gedeckt. Das Budget von 15 TEUR könnte allerdings zur Schaffung neuer Proberäume eingesetzt werden, wenn sichergestellt wird, dass das Einzellimit von 15 TEUR nicht überschritten wird. Eine Möglichkeit würde darin bestehen, dass das Budget von 15 TEUR als Anschubfinanzierung mittels Zuwendungsverfahren an einen Verein ausgereicht wird. Dazu müsste ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Rathenow als Fördermittelempfänger auftreten, der die Maßnahme umsetzt und ggf. weitere Drittmittel akquiriert und in der Lage ist die jährlichen Unterhaltungskosten aufzubringen.