Bürgerbudget der Stadt Rathenow
Zurück zur letzten Ansicht

Umtragestelle für Wasserwanderer

16.02.2021 16:05 Gesamtstadt Enno Kostenschätzung 1500

Als Stadt an der Havel ist Rathenow für Wassertouristen ein attraktives Ziel auch wenn es nur zur Durchreise ist. Wassertourismus boomt und aus diesem Grund ist der Zustand der Umtragestelle, vom Schleusenkanal in die großen Archen, nicht hinnehmbar. 
Da diese Stelle auch in Wasserkarten bzw. im Wasserwander-Atlas gekennzeichnet und beschrieben sind, sollte diese dann auch in einem nutzbaren Zustand sein. 
 

Deshalb ist meine Vorschläge:

  1. Ausbesserung der Umtragestelle
  2. Erneuerung der Holzbalken
  3. Beschilderung der Umtragestelle 

 

Inwiefern sich die Maßnahmen mit den zukünftigen Bauarbeiten am Wehr überschneiden bzw. kollidieren muss dann geprüft werden.  

2 Kommentare

Kommentierung ist nicht geöffnet

Stellungnahme der Verwaltung

außerhalb der Zuständigkeit

12.05.2021 14:39 Anne.Raupach Stellungnahme der Verwaltung

Sehr geehrte/r Teilnehmer/in,

vielen Dank für Ihre Beteiligung am Bürgerbudget. Leider kann ihr Vorschlag nicht an der Abstimmung teilnehmen, da die Umsetzung der Maßnahme nicht im Einfluss- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Rathenow liegt. Ihr Vorschlag wurde jedoch als Hinweis an das zuständige Amt (Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt Spree-Havel) weitergeleitet. 

Ihre Stadtverwaltung

unterstützt den Beitrag

Schon lange überfällig!

04.03.2021 12:09 Greenflag unterstützt den Beitrag

Ein guter und wichtiger Vorschlag.

Schon 2020 habe ich einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet.

Die Stadt Rathenow negierte die Zuständigkeit und verwies auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Die haben 2020 erklärt, die Umsetzstelle an den großen Archen instand zu setzen, das ist aber nicht geschehen.

Es wird ein brauchbarer Ausstieg für die Oberwasser-Seite benötigt. Die Einrichtungen zum Ablassen der Kanus müssen stabiler (dauerhafter) gefertigt werden.

Ich bin davon überzeugt, dass die Stadt diese Maßnahme sehr wohl über das Bürgerbudget realisieren kann, so wie jede Privatperson mit Zustimmung des Wasserstraßen- und Schiffahrtsamtes einen Steg errichten kann.