Sehr geehrte/r Teilnehmer/in,
vielen Dank für Ihre Beteiligung am Bürgerbudget. Ihr Vorschlag kann nicht zur Abstimmung zugelassen werden, weil er gegen die Regeln (Nr. 7) des Bürgerbudgets verstößt. Es können keine Auszahlungen an Privatperson erfolgen. Förderungen müssen auf gemeinnützige Zwecke abzielen und Empfänger können nur gemeinnützig anerkannte Vereine mit Sitz in Rathenow sein.
Ihre Stadtverwaltung